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   BAG, 28.02.1990 - 7 ABR 5/89   

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https://dejure.org/1990,3436
BAG, 28.02.1990 - 7 ABR 5/89 (https://dejure.org/1990,3436)
BAG, Entscheidung vom 28.02.1990 - 7 ABR 5/89 (https://dejure.org/1990,3436)
BAG, Entscheidung vom 28. Februar 1990 - 7 ABR 5/89 (https://dejure.org/1990,3436)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderliche Verpflegungskosten bei Betriebsratsschulung - Abzug für häusliche Ersparnis - Unzulässiger Antrag im Beschlussverfahren - Erlöschen von Ansprüchen durch Aufrechnung - Zugrundelegung einer betrieblichen Reisekostenordnung - Übernahme von nicht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrat: Erforderlichkeit von Verpflegungskosten bei Schulung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 17.09.1974 - 1 ABR 98/73

    Betriebliche Reisekostenregelung - Kenntnis - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 28.02.1990 - 7 ABR 5/89
    Das Bundesarbeitsgericht hat eine Erstattung betriebsratsbedingt angefallener Übernachtungs- und Verpflegungskosten nach in einer betrieblichen Reisekostenordnung festgelegten Pauschalsätzen nur anerkannt, wenn diese Kosten in ihrer Höhe von dem einzelnen Betriebsratsmitglied beeinflußt werden können (BAG Beschluß vom 17. September 1974 - 1 ABR 98/73 - AP Nr. 6 zu § 40 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe).

    Das hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden (Beschluß vom 29. Januar 1974 - 1 ABR 34/73 - AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG 1972; Beschlüsse vom 17. September 1974 - 1 ABR 98/73 - und vom 29. April 1975 - 1 ABR 40/74 - AP Nr. 6 und 9 zu § 40 BetrVG 1972).

  • BAG, 29.04.1975 - 1 ABR 40/74

    Betriebsrat: Umfang der Reisekostenentschädigung

    Auszug aus BAG, 28.02.1990 - 7 ABR 5/89
    Das hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden (Beschluß vom 29. Januar 1974 - 1 ABR 34/73 - AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG 1972; Beschlüsse vom 17. September 1974 - 1 ABR 98/73 - und vom 29. April 1975 - 1 ABR 40/74 - AP Nr. 6 und 9 zu § 40 BetrVG 1972).
  • BAG, 05.04.1984 - 6 AZR 70/83

    Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 28.02.1990 - 7 ABR 5/89
    Ergibt die Prüfung, daß die zutreffende Verfahrensart nicht eingehalten worden ist, so ist der Sachantrag als in der gewählten Verfahrensart unzulässig zurückzuweisen, sofern nicht der Verfahrensbetreiber einen - auch im dritten Rechtszug noch möglichen - Antrag auf Abgabe in die zutreffende Verfahrensart gestellt hat (BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl. statt vieler: BAGE 45, 305, 312, 313 = AP Nr. 13 zu § 78 a BetrVG 1972, unter 6 und 7 der Entscheidungsgründe).
  • BAG, 07.06.1984 - 6 ABR 66/81

    Betriebsratsmitglied - Schulungsveranstaltung - Reisekosten

    Auszug aus BAG, 28.02.1990 - 7 ABR 5/89
    Solche von dem einzelnen an der Schulung teilnehmenden Betriebsratsmitglied nicht beeinflußbaren Kosten sind vom Arbeitgeber auch bei einer etwa entgegenstehenden, eine Pauschalerstattung vorsehenden betrieblichen Reisekostenordnung in ihrer tatsächlichen Höhe zu übernehmen (BAG Beschluß vom 7. Juni 1984 - 6 ABR 66/81 - AP Nr. 24 zu § 40 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BAG, 29.01.1974 - 1 ABR 34/73

    Reisekosten - Abrechnung - Reisen von Betriebsratsmitgliedern - Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 28.02.1990 - 7 ABR 5/89
    Das hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden (Beschluß vom 29. Januar 1974 - 1 ABR 34/73 - AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG 1972; Beschlüsse vom 17. September 1974 - 1 ABR 98/73 - und vom 29. April 1975 - 1 ABR 40/74 - AP Nr. 6 und 9 zu § 40 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.03.2007 - 7 ABR 33/06

    Betriebsratskosten - Schulung - Unterbringung im Hotel

    Der sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG ergebende Kostenerstattungsanspruch wird durch eine allgemein im Betrieb geltende Reisekostenregelung nur dann nicht begrenzt, wenn der Betriebsrat und das Betriebsratsmitglied auf die entstehenden Reisekosten keinen Einfluss haben (BAG 28. Februar 1990 - 7 ABR 5/89 -, zu B II 2 der Gründe; 7. Juni 1984 - 6 ABR 66/81 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 24 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 57, zu II 2 a der Gründe; 23. Juni 1975 - 1 ABR 104/73 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 21, zu II der Gründe; 17. September 1974 - 1 ABR 98/73 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 18, zu II 2 der Gründe).
  • LAG Hamm, 13.01.2006 - 10 TaBV 65/05

    Anrechnung einer Haushaltsersparnis auf Verpflegungskosten einer

    Bei der Anrechnung dieser Haushaltsersparnis konnte der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nach den Lohnsteuerrichtlinien verfahren (BAG, Beschluss vom 29.01.1974 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 8; BAG, Beschluss vom 17.09.1974 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 6; BAG, Beschluss vom 29.04.1975 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 9; BAG, Beschluss vom 28.02.1990 - 7 ABR 5/89 - n.v.; BAG, Beschluss vom 30.03.1994 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 42 - unter B. II. 2. b) der Gründe; BAG, Beschluss vom 28.06.1995 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 48 - unter B. II. 4. a) der Gründe; Fitting, a.a.O., § 40 Rz. 59, 76; DKK/Wedde, a.a.O., § 40 Rz. 64, 83; Weber, a.a.O., § 40 Rz. 44 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 30.01.2017 - 16 TaBV 185/16

    Umfang der Erstattung der Reisekosten eines Betriebsratsmitgliedes anlässlich der

    Der sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG ergebende Kostenerstattungsanspruch wird durch eine allgemein im Betrieb geltende Reisekostenregelung nur dann nicht begrenzt, wenn der Betriebsrat und das Betriebsratsmitglied auf die entstehenden Reisekosten keinen Einfluss haben (BAG 28. Februar 1990 - 7 ABR 5/89 -, zu B II 2 der Gründe; 7. Juni 1984 - 6 ABR 66/81 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 24 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 57, zu II 2 a der Gründe; 23. Juni 1975 - 1 ABR 104/73 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 21, zu II der Gründe; 17. September 1974 - 1 ABR 98/73 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 18, zu II 2 der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 26 TaBV 2215/15

    Erforderlichkeit einer Betriebsräteschulung zum Konfliktmanagement -

    Das kann zulässig sein, wenn die Kosten in ihrer Höhe von dem einzelnen Betriebsratsmitglied beeinflusst werden können (so BAG 28. Februar 1990 - 7 ABR 5/89, Rn. 32 bei juris), wofür hier ebenfalls keine Anhaltspunkte bestehen.
  • LAG Köln, 25.04.2008 - 11 TaBV 10/08

    Kosten einer Betriebsratsschulung

    Daraus ergäbe sich die Anrechnung von 20 % der tatsächlichen Verpflegungsaufwendungen (BAG 28. Juni 1995 - 7 ABR 55/94 - AP § 40 BetrVG 1972 Nr. 48; 30. März 1994 - 7 ABR 45/93 - AP § 40 BetrVG 1972 Nr. 42; 28. Februar 1990 - 7 ABR 5/89 - juris; 17. September 1974 - 1 ABR 98/73 - AP § 40 BetrVG 1972 Nr. 6).
  • LAG Hessen, 30.01.2016 - 16 TaBV 198/16

    Umfang der Erstattung der Reisekosten eines Betriebsratsmitgliedes anlässlich der

    Der sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG ergebende Kostenerstattungsanspruch wird durch eine allgemein im Betrieb geltende Reisekostenregelung nur dann nicht begrenzt, wenn der Betriebsrat und das Betriebsratsmitglied auf die entstehenden Reisekosten keinen Einfluss haben (BAG 28. Februar 1990 - 7 ABR 5/89 -, zu B II 2 der Gründe; 7. Juni 1984 - 6 ABR 66/81 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 24 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 57, zu II 2 a der Gründe; 23. Juni 1975 - 1 ABR 104/73 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 21, zu II der Gründe; 17. September 1974 - 1 ABR 98/73 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 18, zu II 2 der Gründe) .
  • LAG Nürnberg, 25.02.2003 - 2 TaBV 24/02

    Anrechnung einer Haushaltsersparnis für Betriebsräteschulungen

    Nach der Rechtsprechung des BAG sei deshalb eine Saldierung geboten von Aufwendungen der Betriebsratsmitglieder für tatsächlich entstandene Kosten bei Übernachtung und Verpflegung im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme einerseits und Ersparnissen infolge während dieser Zeit nicht in Anspruch genommener Verpflegung zu Hause oder in einer Betriebskantine andererseits (BAG vom 28.02.1990, 7 ABR 5/89).
  • LAG Nürnberg, 12.11.2002 - 2 TaBV 24/02

    Arbeitsrecht

    Nach der Rechtsprechung des BAG sei deshalb eine Saldierung geboten von Aufwendungen der Betriebsratsmitglieder für tatsächlich entstandene Kosten bei Übernachtung und Verpflegung im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme einerseits und Ersparnissen infolge während dieser Zeit nicht in Anspruch genommener Verpflegung zu Hause oder in einer Betriebskantine andererseits (BAG vom 28.02.1990, 7 ABR 5/89).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2006 - 62 PV 4.05

    Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Tragung einer Verpflegungspauschale in

    Sind bzw. waren freilich die maßgeblichen Verpflegungskosten in ihrer Höhe von den Schulungsteilnehmern bzw. hier den Beteiligten zu 2. und 3. nicht zu beeinflussen, ist es umso weniger mit den aus der vorstehend aufgeführten höchstrichterlichen Rechtsprechung ersichtlichen Grundsätzen zu vereinbaren, wenn das maßgebliche Personalratsmitglied einen - im gegebenen Falle sogar den ganz überwiegenden - Teil dieser Kosten selbst tragen müsste (s. dazu auch BAG, Beschluss vom 28. Februar 1990 - 7 ABR 5/89 -, in juris, dort Rdn. 32).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.02.2003 - 19 TaBV 3/02

    Betriebsratsseminar - Verpflegungskosten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die erkennende Kammer anschließt, haben sich Betriebsratsmitglieder auf ihren Freistellungsanspruch von anläßlich einer Schulung tatsächlich entstandenen Verpflegungskosten nach §§ 37 Abs. 6, § 40 I BetrVG eine Haushaltsersparnis anrechnen zu lassen, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass im konkreten Fall keine Haushaltsersparnis vorliegt (vgl. BAG, Beschluß vom 29.01.1974 -- 1 ABR 34/73 -- AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG 1972, BAG, Beschluß vom 28.02.1990 -- 7 ABR 5/89 -- n.v., dokumentiert bei Juris; BAG, Beschluß vom 30.03.1994 -- 7 ABR 45/93 -- AP Nr. 42 zu § 40 BetrVG).
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 03.08.2020 - KGH.EKD I-124/29
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